Barrierefreiheit · Stand 3. Oktober 2026
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wie gut sich diese Website ohne Hürden nutzen lässt, was wir dafür tun und wo es noch hakt.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website www.vaalon.de: die Startseite, die Seiten zu unseren Leistungen, das Impressum, die Datenschutzerklärung und diese Seite.
Nicht dazu gehören die Seite zur elektronischen Unterzeichnung von Verträgen, die nur über einen persönlichen Link erreichbar ist, und Websites, auf die wir verlinken, auch justjob.me.
Maßstab
Wir messen uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Stufe AA. Die europäische Norm EN 301 549 verweist für Websites auf die WCAG 2.1; die Fassung 2.2 baut darauf auf und ergänzt weitere Kriterien. Bei den Zielgrößen von Bedienelementen gehen wir mit mindestens 44 × 44 Pixeln auf Stufe AAA.
Freiwillige Erklärung
Wir sind gesetzlich nicht zu dieser Erklärung verpflichtet. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt für diese Website nicht: Über sie werden keine Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern geschlossen, und als Kleinstunternehmen, das Dienstleistungen erbringt, sind wir vom BFSG ausgenommen. Wir veröffentlichen die Erklärung freiwillig.
Stand der Vereinbarkeit
Nach unserer eigenen Prüfung ist diese Website mit den WCAG 2.2 auf Stufe AA teilweise vereinbar. Die automatisierten Prüfungen unten haben keinen Verstoß gefunden; eine Prüfung mit einem Bildschirmleser steht noch aus. Was wir noch nicht belegen können, steht unter „Bekannte Einschränkungen“.
Was wir umgesetzt haben
- Alles lässt sich mit der Tastatur bedienen: Navigation, Befehlspalette (Strg+K), Themaschalter, die Reiter der Projekte, die Pause der Videos und das Anfrageformular.
- Ein Sprunglink „Zum Inhalt“ ist das erste Element jeder Seite. Der Fokus ist immer sichtbar und wird nicht von der Kopfleiste verdeckt.
- Jede Seite hat genau eine Hauptüberschrift, eine lückenlose Gliederung, Landmarken für Kopf, Navigation, Inhalt und Fuß und ist als deutschsprachig ausgezeichnet.
- Die Reiter der Projekte folgen dem Muster der WAI-ARIA: Pfeiltasten wechseln, Pos1 und Ende springen an den Anfang und das Ende.
- Wer in den Systemeinstellungen weniger Bewegung wünscht, bekommt eine ruhige Fassung ohne Bewegung, mit denselben Texten. Mit Bewegung folgen die Szenen der Startseite dem eigenen Scrollen; nur beim Laden schwebt die Zeichnung im ersten Bildschirm einmal ein, in gut zwei Sekunden.
- Die Videos der Kundenseiten laufen ohne Ton und lassen sich mit einer sichtbaren Schaltfläche anhalten. Bei weniger Bewegung spielen sie nicht von selbst.
- Es gibt kein Blinken und keine schnellen Helligkeitswechsel.
- Texte erreichen einen Kontrast von mindestens 4,5 zu 1, Bedienelemente und Grafiken von mindestens 3 zu 1, im hellen und im dunklen Thema, auch in den nachgebauten Bausteinen von justjob.me.
- Bedienelemente sind mindestens 44 × 44 Pixel groß. Ausgenommen sind Verweise mitten im Fließtext.
- Die Seiten lassen sich bis 320 Pixel Breite ohne waagerechtes Scrollen lesen und Text auf 200 Prozent vergrößern, ohne dass Inhalt oder Funktion verloren gehen.
- Im Anfrageformular steht über jedem Feld eine Beschriftung. Name, Firma und E-Mail tragen Angaben für das automatische Ausfüllen. Fehler stehen als Meldung oben im Formular, das betroffene Feld ist markiert und bekommt den Fokus.
- Bilder, die Inhalt tragen, haben einen Alternativtext. Schmuckbilder und die nachgebauten Bausteine sind für Bildschirmleser ausgeblendet; was sie zeigen, steht dort als Text.
- Sichtbare Beschriftungen sind Teil des zugänglichen Namens. Verweise, die ein neues Fenster öffnen, sagen das an.
Bekannte Einschränkungen
- Eine Prüfung mit einem Bildschirmleser (NVDA unter Windows) steht noch aus. Ihr Ergebnis tragen wir hier nach.
- Die Aufnahmen der Kundenseiten zeigen fremde Websites als Bild. Sie sind beschrieben, aber nicht im Einzelnen lesbar; die Seiten selbst erreichen Sie über „Live ansehen“.
Wie diese Erklärung entstanden ist
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung vom 3. Oktober 2026, mit automatisierten Prüfungen: axe-core auf allen Seiten im hellen und im dunklen Thema bei 1440 und 390 Pixel Breite, mit und ohne Bewegung; ein automatisierter Tastaturtest; Messungen der Zielgrößen, bei 320 Pixel Breite und bei 200 Prozent Zoom; dazu Lighthouse und eine Rechnung der Farbkontraste.
Rückmeldung
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen, oder brauchen Sie einen Inhalt in anderer Form? Schreiben Sie uns an admins@vaalon.de. Wir antworten innerhalb einer Woche.
Schlichtung
Zur Einordnung: Bei Angeboten, für die das BFSG gilt, können Verbraucherinnen und Verbraucher die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes anrufen (§ 34 BFSG). Für diese Website gilt das BFSG nicht; wenden Sie sich bei Barrieren bitte direkt an uns.